Für die EU treten aus den International Financial Reporting Standards am 01.01.2018 die Regelung IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und am 01.01.2019 die Regelung IFRS 16 (Leasingverhältnisse für Leasingnehmer) in Kraft.
Die Regelungen haben für die EU Gesetzeskraft und stellen teilweise hohe Anforderungen an die Berechnungs- und Buchungsverfahren. Die Umsetzung erfordert die Bearbeitung aller betroffenen Verträge und eine Anpassung der Vertragsprozesse.
COMAC 7 Vertragsaccounting ist bereits heute IFRS-ready und bietet Berechnungsverfahren und Templates für eine weitgehende Automatisierung der erforderlichen Vertragshandlungen.
COMAC 7 Vertragsaccounting bietet ein leistungsstarkes Rechnungswesen mit Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung und Konzernrechnungs-legung, welches in allen Buchungsschritten immer voll mit dem COMAC 7 Vertragsmanagement integriert ist.
Dadurch können alle Rechnungswesendaten nach Geschäftspartnern, Verträgen, Vertragsleistungen, Objekten, Produkten und Vertrags- und Geschäftsbeziehungen analysiert und dargestellt werden.
COMAC 7 Vertragsaccounting erlaubt die parallele Buchung von unterschiedlichen Rechnungslegungsverfahren (z.B. HGB und IFRS).
COMAC 7 erfüllt alle Anforderungen des IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16, wie Sie in den Dokumentationen der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deloitte, Ernst & Young u.a. dargestellt werden. Details siehe z.B. Deloitte IFRS 15
Buchen Sie rechtzeitig Ihren IFRS- Workshop bei SBC SYSTEMS und nutzen Sie COMAC 7 zur Umsetzung aller Anforderungen
IFRS 9 regelt die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eines Unternehmens. Die entsprechenden Regelungen sind auf alle Instrumente anzuwenden, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen.
Bilanzierung und Bewertung nach IFRS 9
Vermögenswerte
Ein Unternehmen hat nach IFRS 9.3.1.1 einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit einzubuchen, wenn es Vertragspartei eines Finanzinstrumentes wird. Die Kategorisierung des entsprechenden finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit und die entsprechende Bewertung haben zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu erfolgen.
Für die Bwertung gibt es zwei Verfahren, die beide vom COMAC 7 Regelwerk unterstützt werden:
Zudem verfügt ein Unternehmen nach IFRS 9.4.1.5 über das Wahlrecht, einen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswert zu deklarieren, wenn dadurch Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen vermieden oder verringert werden.
Verbindlichkeiten
Finanzielle Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9.4.2.1 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die entsprechenden Positionen zu Handelszwecken gehalten werden.
Darüber hinaus besteht für ein Unternehmen nach IFRS 9.4.2.2 eine Fair-Value-Option für die Bewertung von Verbindlichkeiten.
COMAC 7 unterstützt die Verfahren zur Klassifizierung und die erforderlichen Berechnungen mit dem COMAC 7 Regelwerk und der COMAC 7 Vertragsmathematik.
Mit der COMAC 7 Vertragssoftware
sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 15 gerüstet.
COMAC 7
Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit
Definitionen
In COMAC 7 werden alle nach IFRS 15 relevanten und nachstehend erläuterten Sachverhalte verwaltet:
die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, mit Ausnahme von Eigenkapitalerhöhungen, die sich aus Beiträgen von Eigenkapitaleignern ergeben.
Fünfstufige Berechnung
Das Kernprinzip ist, dass ein Unternehmen Erlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtung(en), also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden.
Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:
Mit der COMAC 7 Vertragssoftware
sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 16 gerüstet.
COMAC 7
Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit
Anforderungen
Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.
Vorgehensweise
Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.
Leasinggeber
Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Insofern können die bisherigen geschäftsprozesse weitgehend erhaltem bleiben.
Klassifizierung
Für die Klassifizierung nach IFRS 16 werden die Kriterien des IAS 17 übernommen.
Weitere Regelungen
IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur
Auswirkungen beim Leasingnehmer
Aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, ist zu erwarten, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund des Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten sowie einem ähnlich hohen Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte erhöht.
In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst.