COMAC 7: IFRS & Contract Accounting

"Ready-to-go" Software mit Schnittstellen zu Ihrem Rechnungswesen

Für die EU treten aus den International Financial Reporting Standards am 01.01.2018 die Regelung IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden) und am 01.01.2019 die Regelung IFRS 16 (Leasingverhältnisse für Leasingnehmer) in Kraft.

Die Regelungen haben für die EU Gesetzeskraft und stellen teilweise hohe Anforderungen an die Berechnungs- und Buchungsverfahren. Die Umsetzung erfordert die Bearbeitung aller betroffenen Verträge und eine Anpassung der Vertragsprozesse. 

COMAC 7 Vertragsaccounting ist bereits heute IFRS-ready und bietet  Berechnungsverfahren und Templates für eine weitgehende Automatisierung der erforderlichen Vertragshandlungen.

COMAC 7 Vertragsaccounting bietet ein leistungsstarkes Rechnungswesen mit Finanzbuchhaltung, Anlagebuchhaltung, Kostenrechnung, Bilanzierung und Konzernrechnungs-legung, welches in allen Buchungsschritten immer voll mit dem COMAC 7 Vertragsmanagement integriert ist.

Dadurch können alle Rechnungswesendaten nach Geschäftspartnern, Verträgen, Vertragsleistungen, Objekten, Produkten und Vertrags- und Geschäftsbeziehungen analysiert und dargestellt werden.

COMAC 7 Vertragsaccounting erlaubt die parallele Buchung von unterschiedlichen Rechnungslegungsverfahren (z.B. HGB und IFRS).

 

COMAC 7 erfüllt alle Anforderungen des IFRS 9, IFRS 15 und IFRS 16, wie Sie in den Dokumentationen der großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Deloitte, Ernst & Young u.a. dargestellt werden. Details siehe z.B.  Deloitte IFRS 15

Buchen Sie rechtzeitig Ihren IFRS- Workshop bei SBC SYSTEMS und nutzen Sie COMAC 7 zur Umsetzung aller Anforderungen

IFRS 9 Finanzinstrumente

Ziele und Anwendungsbereich des IFRS 9

IFRS 9 regelt die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten eines Unternehmens. Die entsprechenden Regelungen sind auf alle Instrumente anzuwenden, die in den Anwendungsbereich des IAS 39 fallen.

 

Bilanzierung und Bewertung nach IFRS 9

 

Vermögenswerte

Ein Unternehmen hat nach IFRS 9.3.1.1 einen finanziellen Vermögenswert oder eine finanzielle Verbindlichkeit einzubuchen, wenn es Vertragspartei eines Finanzinstrumentes wird. Die Kategorisierung des entsprechenden finanziellen Vermögenswertes oder der finanziellen Verbindlichkeit und die entsprechende Bewertung haben zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu erfolgen.

 

Für die Bwertung gibt es zwei Verfahren, die beide vom COMAC 7 Regelwerk unterstützt werden:

  • Ein finanzieller Vermögenswert ist nach IFRS 9.4.1.2 zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten, wenn der Vermögenswert dazu gehalten werden soll, um vertragliche Cash Flows zu vereinnahmen und die zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen zu Cashflows  zu festgelegten Zeitpunkten (Tilgungs- und Zinszahlungen) führen.
  • Erfüllt ein finanzieller Vermögenswert diese Merkmale nicht, so ist er gemäß IFRS 9.4.1.4 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten.

Zudem verfügt ein Unternehmen nach IFRS 9.4.1.5 über das Wahlrecht, einen finanziellen Vermögenswert unwiderruflich als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswert zu deklarieren, wenn dadurch Bewertungs- oder Ansatzinkonsistenzen vermieden oder verringert werden.

 

Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten sind gemäß IFRS 9.4.2.1 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, wenn die entsprechenden Positionen zu Handelszwecken gehalten werden.

Darüber hinaus besteht für ein Unternehmen nach IFRS 9.4.2.2 eine Fair-Value-Option für die Bewertung von Verbindlichkeiten.

 

COMAC 7 unterstützt die Verfahren zur Klassifizierung und die erforderlichen Berechnungen mit dem COMAC 7 Regelwerk und der COMAC 7 Vertragsmathematik.

 

 

IFRS 15 Kundenverträge

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware

sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 15 gerüstet.  

 

COMAC 7  

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und 
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und 
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1. 

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit  

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen, 
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln, 
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse  
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

Definitionen
In COMAC 7 werden alle nach IFRS 15 relevanten und nachstehend erläuterten Sachverhalte verwaltet:

  • Vertrag: Der Vertrag ist eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die zu rechtlich durchsetzbaren Rechten und Pflichten führt.
  • Kunde: Der Kunde (Leistungsnehmer) ist eine Partei, die mit einem Unternehmen (Leistungsgeber) einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eingegangen ist, die Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens im Austausch für eine Gegenleistung sind. 
  • Leistungsverpflichtung: Die Leistungsverpflichtung ist eine Zusage in einem Vertrag mit einem Kunden, Folgendes zu übertragen oder zu erbringen:
    • eine Ware oder 
    • eine Dienstleistung 
    • oder ein Bündel von Waren oder Dienstleistungen, die jeweils eigenständig abgrenzbar sind oder
    • eine Reihe von eigenständig abgrenzbaren Gütern oder Dienstleistungen, die im Wesentlichen gleich sind und das gleiche Übertragungsmuster an den Kunden aufweisen
  • Transaktionspreis: Der Transaktionspreis ist der Betrag der Gegenleistung, die ein Unternehmen erwartungsgemäß vom Kunden für die Übertragung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erhalten wird  
  • Ertrag: Der Ertrag ist ein Zuwachs wirtschaftlichen Nutzens während der Berichtsperiode in Form von 
    • Zuflüssen oder 
    • Werterhöhungen von Vermögenswerten oder 
    • der Abnahme von Schulden, 

die zu einer Erhöhung des Eigenkapitals führt, mit Ausnahme von Eigenkapitalerhöhungen, die sich aus Beiträgen von Eigenkapitaleignern ergeben.

  • Erlöse: Erlöse sind Erträge, die im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit eines Unternehmens anfallen

Fünfstufige Berechnung

Das Kernprinzip ist, dass ein Unternehmen Erlöse in der Höhe erfassen soll, in der für die übernommenen Leistungsverpflichtung(en), also die Übertragung von Waren bzw. die Erbringung von Dienstleistungen, Gegenleistungen erwartet werden.

Dieses Kernprinzip wird mit einem fünfstufigen Rahmenmodell umgesetzt:

  1. Identifizierung des Vertrags/ der Verträge mit einem Kunden,
  2. Identifizierung der eigenständigen Leistungsverpflichtungen in dem Vertrag,
  3. Bestimmung des Transaktionspreises,
  4. Verteilung des Transaktionspreises auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrags,
  5. Erlöserfassung bei Erfüllung der Leistungsverpflichtungen durch das Unternehmen.

 

IFRS 16 Leasingverträge (Leasingnehmer)

Mit der COMAC 7 Vertragssoftware

sind Sie schon heute für die neuen Aufgaben nach IFRS 16 gerüstet.  

 

COMAC 7  

  • unterstützt die Inventarisierung und Erfassung aller Verträge
  • dokumentiert alle Urkunden, Belege, Schriftverkehr und Informationen
  • automatisiert und archiviert alle Vertragsprozesse
  • berechnet bereits bei Vertragsabschluss alle Komponenten der  Gegenleistungen (Transaktionskosten)
  • bewertet die Leistungsverpflichtungen auf Einzelverkaufspreisbasis und 
  • ermittelt die jeweiligen Umsatzerlöse nach der Art, der Höhe, dem zeitlichen Anfall und 
  • bewertet die Unsicherheit von Umsatzerlösen und resultierenden Zahlungsströmen gemäß IFRS 15.1. 

Grundlage hierfür ist die einzigartige Vertragsarchitektur von COMAC 7 mit  

  • Vertrags- und Leistungsklassifizierung
  • Nachweis aller Leistungsverpflichtungen, 
  • Nachweis aller Gegenleistungen (Vergütungen und Transaktionspreise)
  • leistungsbezogene Rechenregeln, 
  • Zeitreihenberechnungen für Preise, Mengen und Werte über den gesamten Vertragslebenszyklus
  • Nachweis aller leistungsbezogenen Erlöse  
  • in jeweils automatisierten Vertragsprozessen.

 

Anforderungen

Kernanforderung des IFRS 16 ist es, beim Leasingnehmer generell alle Leasingverhältnisse und die damit verbundenen vertraglichen Rechte und Verpflichtungen in der Bilanz zu erfassen. Die bisher unter IAS 17 erforderliche Unterscheidung zwischen Finanzierungs- und Operating-Leasing-Verträgen entfällt damit künftig für den Leasingnehmer.

 

Vorgehensweise

  1. Für alle Leasingverhältnisse erfasst der Leasingnehmer in seiner Bilanz eine Leasingverbindlichkeit für die Verpflichtung, künftig Leasingzahlungen vorzunehmen.
  2. Gleichzeitig aktiviert der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht am zugrunde liegenden Vermögenswert, welches grundsätzlich dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten entspricht.

Während der Laufzeit des Leasingvertrags wird die Leasingverbindlichkeit ähnlich den Regelungen nach IAS 17 für Finanzierungs-Leasingverhältnisse finanzmathematisch fortgeschrieben, während das Nutzungsrecht planmäßig amortisiert wird, was grundsätzlich zu höheren Aufwendungen zu Beginn der Laufzeit eines Leasingvertrags führt.

 

Leasinggeber

Beim Leasinggeber sind die Regelungen des neuen Standards dagegen ähnlich den bisherigen Vorschriften des IAS 17. Insofern können die bisherigen geschäftsprozesse weitgehend erhaltem bleiben.

 

Klassifizierung

Für die Klassifizierung nach IFRS 16 werden die Kriterien des IAS 17 übernommen.

 

Weitere Regelungen

IFRS 16 enthält darüber hinaus eine Reihe von weiteren Neuregelungen zur 

  • Definition eines Leasingverhältnisses,
  • zum Ausweis und zu den Anhangangaben sowie
  • zu Sale-and-LeasebackTransaktionen.

Auswirkungen beim Leasingnehmer

Aus den wesentlichen Änderungen, die IFRS 16 vorsieht, ist zu erwarten, dass sich die Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt aufgrund des Anstiegs der Leasingverbindlichkeiten sowie einem ähnlich hohen Anstieg des Anlagevermögens aufgrund der zu aktivierenden Nutzungsrechte erhöht.

In der Gewinn- und Verlustrechnung werden künftig Abschreibungen und der Zinsaufwand anstatt Leasingaufwand erfasst.

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