SEPA ist eine revolutionäre Änderung mit völlig neuen Geschäftsprozessen

Wussten Sie …

  • dass Sie mit Ihrem heutigen Zahlungsverkehr ab 1. Februar 2013 keine Überweisungen  und ab 1. Februar 2014 keine Lastschriften mehr durchführen können?
  • dass sich die Prozesse rund um den Lastschrift-Einzug drastisch ändern?
  • dass Sie nur noch dann Geld einziehen können wenn …
    • Sie bei der Bundesbank eine ID-Nummer beantragt haben?
    • Sie künftig für alle Lastschriften von Ihren Kunden Papier-Mandate nach genauen Vorschriften anfordern und in einem Dokumentenmanagementsystem verwalten?
    • Sie für jede Zahlungsart (einmalig, laufend, privat, gewerblich) unterschiedliche Papiermandate verwenden?
    • Sie die Daten der Mandate in Datenbanken speichern (entmaterialisieren) und bei jeder Änderung historisieren?
    • Sie Ihren Kunden den Lastschriftbetrag mit einem Brief, Fax oder Mail mindestens 14 / 5 / 2  Tage vor Fälligkeit angekündigt und nachweislich zugestellt haben?
    • Sie die Lastschriften mit 5 / 1 Tagen Vorlauf vor Fälligkeit bei der Bank Ihres Kunden vorgelegt haben?
    • Sie neben dem Zahlungsbetrag auch Ihre ID-Nummer, die Mandatsdaten, die Vertragsdaten und die Fälligkeiten immer mit übertragen?
  • dass Sie bei Fristversäumnissen den ganzen Einzugsprozess wieder von vorne starten müssen, weil die Bundesbank Ihre verspäteten Lastschriften zurückweist?
  • dass Sie selbstverschuldete Einzugsverzögerungen im Mahnwesen neutralisieren müssen?
  • dass die technischen Verfahren für den Datenaustausch völlig anders sind?
  • dass sie alle künftigen Zahlungsansprüche in einem Vertragsmanagement mit Leistungscontrolling verwalten müssen, damit Sie keine Fristen versäumen (z.B. Leasing gleich, Tanken variabel)?
  • dass die frühzeitigen Vorlagen neue Abstimmungen im Rechnungswesen erfordern?
  • dass Überweisungen bereits am 01.02.2013 umgestellt sein müssen?
  • dass Sie die neuen Risiken mit Vorsorgemaßnahmen bilanziell ausgleichen müssen?
  • dass dies gesetzliche Vorgaben sind, die in ganz Europa gelten?
  • dass Sie bei Verstößen gegen das Gesetz angezeigt und strafrechtlich belangt werden können?
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