Wussten Sie …
- dass Sie mit Ihrem heutigen Zahlungsverkehr ab 1. Februar 2013 keine Überweisungen und ab 1. Februar 2014 keine Lastschriften mehr durchführen können?
- dass sich die Prozesse rund um den Lastschrift-Einzug drastisch ändern?
- dass Sie nur noch dann Geld einziehen können wenn …
- Sie bei der Bundesbank eine ID-Nummer beantragt haben?
- Sie künftig für alle Lastschriften von Ihren Kunden Papier-Mandate nach genauen Vorschriften anfordern und in einem Dokumentenmanagementsystem verwalten?
- Sie für jede Zahlungsart (einmalig, laufend, privat, gewerblich) unterschiedliche Papiermandate verwenden?
- Sie die Daten der Mandate in Datenbanken speichern (entmaterialisieren) und bei jeder Änderung historisieren?
- Sie Ihren Kunden den Lastschriftbetrag mit einem Brief, Fax oder Mail mindestens 14 / 5 / 2 Tage vor Fälligkeit angekündigt und nachweislich zugestellt haben?
- Sie die Lastschriften mit 5 / 1 Tagen Vorlauf vor Fälligkeit bei der Bank Ihres Kunden vorgelegt haben?
- Sie neben dem Zahlungsbetrag auch Ihre ID-Nummer, die Mandatsdaten, die Vertragsdaten und die Fälligkeiten immer mit übertragen?
- dass Sie bei Fristversäumnissen den ganzen Einzugsprozess wieder von vorne starten müssen, weil die Bundesbank Ihre verspäteten Lastschriften zurückweist?
- dass Sie selbstverschuldete Einzugsverzögerungen im Mahnwesen neutralisieren müssen?
- dass die technischen Verfahren für den Datenaustausch völlig anders sind?
- dass sie alle künftigen Zahlungsansprüche in einem Vertragsmanagement mit Leistungscontrolling verwalten müssen, damit Sie keine Fristen versäumen (z.B. Leasing gleich, Tanken variabel)?
- dass die frühzeitigen Vorlagen neue Abstimmungen im Rechnungswesen erfordern?
- dass Überweisungen bereits am 01.02.2013 umgestellt sein müssen?
- dass Sie die neuen Risiken mit Vorsorgemaßnahmen bilanziell ausgleichen müssen?
- dass dies gesetzliche Vorgaben sind, die in ganz Europa gelten?
- dass Sie bei Verstößen gegen das Gesetz angezeigt und strafrechtlich belangt werden können?