Was ist SEPA? Eine kurze Einführung

Früher war Europa aus der Sicht des Zahlungsverkehrs ein Fleckenteppich. Allein im Bereich der Europäischen Union fanden sich 27 verschiedene Verfahren um den Zahlungsverkehr innerhalb der einzelnen Länder abzuwickeln.

Mit SEPA wurde dies grundlegend anders. Denn SEPA ist die  Single Euro Payments Area.

  • Ziel ist ein einheitlicher EURO-Zahlungsraum.
  • Geltungsbereich ist im Wesentlichen der europäische Wirtschaftsraum, d.h. alle EURO-Länder + alle EU-Länder ohne EURO + EEA-Länder + Schweiz
  • Nicht zur SEPA gehören z.B.: Jersey, Guernsey, Isle of Man, Faröer-Inseln, Grönland, Andorra, San Marino, Vatikanstadt, Kroatien, Serbien, Bosnien und Herzegovina, Montenegro, Kosovo, Albanien, Mazedonien.
  • Euro-denominierte Zahlungen im Inlands- und Auslandszahlungsverkehr (Zahlungsauftrag ist relevant, Zahlungsverkehr ist auch für Fremdwährungskonten geeignet, wenn der Auftrag in € erteilt wird und das Zahlungsinstitut des Auftraggebers in € umrechnet.)

Anwendungen sind der Massenzahlungsverkehr

  • SCT  (SEPA Credit Transfer / früher Überweisungen)
  • SDD ( SEPA Direct Debit / früher Lastschriften (Abbuchungen und Einziehungen)

SEPA ist eine revolutionäre Änderung im Zahlungsverkehr

  • SEPA ist der gemeinsame EURO-Zahlungsraum.
  • Der SEPA-Zahlungsverkehr gilt seit Februar 2014 in praktisch allen europäischen Ländern und ersetzte den bisherigen Zahlungsverkehr.
  • Typische SEPA-Kennzeichen sind:
    • Verwendung von IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl
    • Europaweite Vereinheitlichung und Wegfall der Unterscheidung in Inlands- und Auslandszahlungsverkehr
    • Neue technische Formate zur Datenübertragung: XML ersetzt DTA
    • Umfassender Verbraucherschutz zum Beispiel durch SEPA-Mandatsverwaltung
  • SEPA vereinfacht den Zahlungsverkehr in Europa, aber in den Geschäftsprozessen und EDV-Systemen der Beteiligten müssen zahlreiche Umstellungen erfolgen.



Wen betrifft SEPA?

Ihr Unternehmen ist von der SEPA-Umstellung betroffen, wenn

  • Ihr Zahlungsverkehr mit Kontonummern und Bankleitzahlen zu tun hat oder
  • Sie EURO-Überweisungen erstellen oder
  • Sie EURO-Lastschriften erstellen oder
  • Sie mit EURO-Lastschriften belastet werden, d.h.
    • Sie haben Einzugsermächtigungen erteilt oder
    • Sie haben Abbuchungsaufträge erteilt
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